Cold Calling und Cold E-Mailing (d.h. die Kontaktaufnahme mit potenziellen Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung) sind beliebte Methoden der Kontakaufnahme für Unternehmen, um potenzielle Kunden zu erreichen.
Die Rechtmäßigkeit dieser Methoden ist jedoch abhängig von den lokalen Gesetzen und Vorschriften in Ihrem Zielmarkt. In einigen Ländern sind diese Praktiken erlaubt, insbesondere im B2B-Kontext, während andere Länder strengere Regeln haben.
Unsere Kunden sind selbst dafür verantwortlich, wie sie unsere Daten nutzen, wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt. Daher ist es wichtig, die lokale Gesetzgebung in Ihrem Zielmarkt zu überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Innerhalb der EU und des EWR enthält die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy Directive, PECD) spezifische Regeln für elektronisches Marketing und Cold Calling.
Jeder EU-Mitgliedstaat hat die PECD durch nationale Gesetze umgesetzt, was zu Unterschieden zwischen den Ländern führt. In Deutschland beispielsweise wird die PECD durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durchgesetzt, an das sich unsere Kunden halten müssen, wenn sie unsere Daten für die Kundenwerbung verwenden. Diese Vorschriften zu verstehen und zu befolgen ist entscheidend für die Durchführung legaler und effektiver Outreach-Kampagnen.
Allgemeine Hilfestellung für die jeweiligen Länder in der EU zu diesem Thema finden Sie auch in den E-Büchern von Dealfront.
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